



SERVICES
Andreas Kording
Berufliches Vita
-
Betoningenieur VDB
-
Beton- und Stahlbetonbauermeister
Qualifizierung
-
Sachverständiger Schäden an Gebäuden – Betontechnologie – Estriche
Leistungen
Wenn Sie Unterstützung in Form von Beratung oder Gutachten im Bereich des
-Betonbaus
-Betontechnologie
-betontechnologische Problemerfassung
-Estriche
- Ursachenfeststellung von Bauschäden und Baumängeln
an Betonprodukten und Betonkonstruktionen brauchen, wenden Sie sich an das
Sachverständigenbüro Andreas Kording.



Leistungen
Wenn Sie Unterstützung in Form von Beratung oder Gutachten im Bereich des
-Betonbaus
-Betontechnologie
-betontechnologische Problemerfassung
-Estriche
-Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Schäden an Gebäuden
- Ursachenfeststellung von Bauschäden und Baumängeln
an Betonprodukten und Betonkonstruktionen brauchen,
wenden Sie sich an das
AK Bausachverständigenbüro Andreas Kording
Betoningenieur VDB Andreas Kording
Andreas Kording
Berufliches Vita
-
Betoningenieur VDB
-
Beton- und Stahlbetonbauermeister
Qualifizierung
-
Sachverständiger im Bereich, Betontechnologie – Estriche
-
Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
-
Schäden an Gebäuden.

Über uns
Steigende Anforderungen aus Gestaltung, Baukonstruktion und Nachhaltigkeit treiben die Entwicklung der Betontechnologie weiter voran. Die Anwendung neuer Kombinationen von Zusatzstoffen Betontechnologisches Knowhow ist sowohl beim Betonhersteller (Transportbetonhersteller und Betonfertigteilwerke) als auch beim „Betonverwender“ (Baugewerbe, Bauindustrie) erforderlich.
Projekte
1999
Weserauentunnel Minden
2004
Krankenhaus Minden
2010
Schrägseilbrücke Bad Oeynhausen
2014
Weserschleuse Minden
AK Bausachverständigenbüro Bau- und Bodensachverständiger
Ulmenstraße 6
32469 Petershagen
Kontakt:
AK Bausachverständigenbüro
Bau- und Bodensachverständiger
Ulmenstraße 6
32469 Petershagen
Tel: 05705 - 9 587 957
Mobil: 0151 - 20 78 53 37
E-Mail: svbuerokording@t-online.de
Die Vergütung erfolgt nach dem Vergütungs- und Entschädigungsgesetz.